Die Stadt Wolfsburg muss den Lärmaktionsplan für Straßenlärm gemäß der „Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR) alle fünf Jahre aktualisieren. Er basiert auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen vom April 2018 sowie auf den Ergebnissen der Bürger:innenbeteiligung vom 01. bis 31.03.2019. Der aktuelle Lärmaktionsplan (3. Stufe) wurde am 03.07.2019 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen.
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