Stellungnahme zum Bebauungsplan


    Mit Abgabe einer Stellungnahme beteiligen Sie sich an der Bauleitplanung der Stadt Wolfsburg gem. § 3 Abs. 1 oder 2 BauGB. Ihre Stellungnahme wird Bestandteil des Verfahrens, über das der Rat der Stadt Wolfsburg beschließen wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung wie der Rat der Stadt Wolfsburg über Ihre Stellungnahme beschlossen hat.






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