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Mit Abgabe einer Stellungnahme beteiligen Sie sich an der Bauleitplanung der Stadt Wolfsburg gem. § 3 Abs. 1 oder 2 BauGB. Ihre Stellungnahme wird Bestandteil des Verfahrens, über das der Rat der Stadt Wolfsburg beschließen wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung wie der Rat der Stadt Wolfsburg über Ihre Stellungnahme beschlossen hat.
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Titel des Bebauungsplanes* Gewerbegebiet Warmenau Nord-OstGewerbegebiet Warmenau Süd-Ost14. und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Ihre Stellungnahme*
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