Mängelmeldung

Kategorie:
Straßen- bzw. Wegschäden
Adresse:
Siekstraße 4
38444 Wolfsburg
Status:
Behebung nicht möglich
Eingestellt am:
9. November 2023
Titel
Beschwerde über den Zustand des Fußgängerwegs
Beschreibung

Sehr geehrte Verantwortliche,

ich schreibe Ihnen, um meine ernsthafte Besorgnis über den Zustand des Fußgängerwegs in unserer Gemeinde auszudrücken. In letzter Zeit ist mir und vielen anderen Bürgern aufgefallen, dass der Fußgängerweg in einem äußerst schlechten Zustand ist, was dazu führt, dass viele Fußgänger gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg sicher fortzusetzen.

Die Hauptprobleme, die wir auf dem Fußgängerweg beobachten, sind:

1. Unebener Belag: Der Gehweg weist zahlreiche Unebenheiten, Risse und Schlaglöcher auf, die ein erhebliches Stolperrisiko darstellen.

2. Mangelnde Barrierefreiheit: Es gibt nur begrenzte barrierefreie Einrichtungen, die es älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwer machen, den Gehweg sicher zu nutzen.

3. Fehlende Beleuchtung: Die Beleuchtung ist unzureichend, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, was die Sicherheit der Fußgänger gefährdet.

Angesichts dieser Mängel sind viele Fußgänger gezwungen, auf die Straße auszuweichen, um sich vor Gefahren zu schützen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die Fußgänger selbst dar, sondern auch für den Verkehr.

Ich fordere Sie dringend auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerweg in unserer Gemeinde instand zu setzen und sicherer zu gestalten. Dies sollte eine dringende Priorität sein, um die Sicherheit und Bequemlichkeit aller Bürger zu gewährleisten.

Wir hoffen auf eine rasche Lösung dieses Problems und danken Ihnen im Voraus für Ihr Engagement, die Situation zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Bürger

Stellungnahme der
Stadt Wolfsburg
Der Gehweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und wird turnusmäßig kontrolliert.
Die Abstände der Beleuchtungsmasten entlang der Siekstraße bis zur Einmündung Sölkenberg stammen offensichtlich noch aus der Zeit von vor der Gebietsreform. Es hat den Anschein, als ob damals auf jede zweite Leuchte verzichtet wurde. Dadurch ist die Ausleuchtung der Straße und der Gehwege grenzwertig, was insbesondere im südlichen Teil der Siekstraße aufgrund des starken Quergefälles des Gehweges zu Problemen der Begehbarkeit in den Dunkelstunden führen kann. Eine Verdichtung der Beleuchtungsanlage mit einhergehender Beleuchtungsverbesserung erscheint sinnvoll, kann aber aktuell aufgrund nicht vorhandener finanzieller Mittel nicht realisiert werden. Sinnvoller Weise sollte der Ortsrat eingebunden werden; dieser kann, sofern von dort das Anliegen unterstützt wird, auch entsprechende finanzielle Mittel beantragen.
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