Aus der Rheinstraße kommend, behindert und gefärdet ein auf der Straße abgestellter und unbeleuchteter E-Roller den Straßen-, Rad- und Fußgängerverkehr.
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Für die Entfernung von falsch abgestellten E-Scootern, ist die jeweilige Verleihfirma zuständig. Bitte wenden Sie sich dorthin:
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