Verkehrsschild 211 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ ist im gesamten Kreisel angebracht. Laut StVo muss im Kreisel Verkehrsschild 625-20(eckiges rotes Schild mit weißem Pfeil) angebracht sein.
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Wie bereits richtig erkannt, sind die VZ 211 gemäß VwV-StVO zu VZ 215 („Kreisverkehr“) bei einem vorhandenen VZ 215 entbehrlich. Aufgrund dessen werden sie von der Straßenverkehrsbehörde abgeordnet.
Die unten erwähnten VZ 625-20 sind für außerörtliche Kreisverkehre vorgesehen. Bei besagtem Kreisverkehr handelt es sich allerdings um einen innerörtlichen Kreisverkehr, bei dem diese VZ gar nicht erforderlich sind.
Insoweit war das ein sehr hilfreicher Hinweis, um dem Schilderwald in der Stadt Wolfsburg entgegenzuwirken. Vielen Dank.
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