Die Hecke wächst so weit auf dem Gehweg, dass man auf dem Weg zum Kindergarten kaum mit Laufrad/Fahrrad/Kinderwagen vorbei kommt
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Eine Unfallgefahr besteht aufgrund der ausreichend vorhandenen Gehwegbreite von 0,80 m nicht. Der Anlieger wird aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen nach der Brut- und Setzzeit aufgefordert werden, die Hecke auf die Grundstücksgrenze zu kürzen.
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