Das Land Niedersachsen, genauer die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachen, hat eine Handreichung zum Datenschutz im Verein herausgegeben:
„Vereine gibt es in vielfältiger Ausprägung und für die unterschiedlichsten Zwecke, z.B. als Sport-, Hobby- und Musikverein, oder als Umweltschutz-, Selbsthilfe- oder Förderverein. Das führt dazu, dass Vereine die verschiedensten Arten von Daten verarbeiten – von hoch sensiblen Gesundheitsdaten in einer Selbsthilfegruppe bis zu wenigen, vergleichsweise unsensiblen Daten. Dementsprechend unterschiedlich sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Vereine erfüllen müssen.
…
Die Handreichung … beschäftigt sich mit den Rechtsgrundlagen der DS-GVO, angereichert durch Beispiele, die sich aus der täglichen Sachbearbeitung ergeben haben.
Sie richtet sich vor allem an Vereinsvorstände, die verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind, an von Vereinen bestellte Datenschutzbeauftragte sowie an interessierte Mitglieder…“
(Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/vereine/datenschutz-im-verein-56043.html am 15.07.2023)
Der Handreichung sind einige Informationen und Merkblätter im pdf-Format beigefügt. Die Handreichung nebst Anlagen ist über den oben im Text sowie in der nebenstehenden Kontakbox genannten Link zu erreichen.
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