Gemeinsam Wolfsburg gestalten

Wolfsburg sieht die MitWirkung ihrer Bürger:innen als wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige und bürgerfreundliche Stadt. Schon jetzt werden Bürger:innen auf vielfältige Weise beteiligt. Auch das „Konzept BürgermitWirkung Wolfsburg“ wurde von ihnen zusammen mit Politik und Verwaltung erarbeitet. In dem Konzept werden Abläufe, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten geregelt, welche über gesetzlich vorgeschriebene MitWirkungsverfahren hinausgehen. Ziele sind feste Strukturen und einen verbindlichen Rahmen für das MitWirken an der Gestaltung unserer Stadt zu etablieren und somit für mehr Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu sorgen. Wirken auch Sie mit und bringen Sie Vorschläge, Empfehlungen oder Bedenken mit ein!

Ansprechpartner:in

Bürgerbüro mitWirkung

Adresse
Stadt Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 101
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Kontakt

Was sind Beteiligungsverfahren der Stadt?

Unter Beteiligungsverfahren sind alle Verfahren gelistet, an denen die Bürger:innen aktuell mitwirken können. Wie soll sich Wolfsburg weiter entwickeln? Was ist wichtig zu beachten und wie kommen geplante Projekte bei den Bürger:innen an? Ob Ideenwettbewerb, kurzes Feedback oder längerfristige Austausch- und Diskursformate: die Meinung der Bürger:innen soll in die Prozesse und Entscheidungen zu den gelisteten Projekten mit einbezogen werden!

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Was ist die Vorhabenliste der Stadt?

Die Vorhabenliste ist ein wichtiges Element des “Konzepts BürgermitWirkung Wolfsburg”. Es dient in erster Linie der frühzeitigen Information über städtische Projekte, Verfahren oder Pläne. Frühzeitig bedeutet, sobald die Vorüberlegungen abgeschlossen sind. Spätestens aber, sobald ein Vorhaben in die Beratung der Fachausschüsse oder Ortsräte geht.

Jede Bürger:in hat somit die Möglichkeit, sich über aktuelle Planungen der Stadt Wolfsburg zu informieren und im Rahmen der im Konzept festgelegten Möglichkeiten mitzuWirken. Zudem hat jede:r die Möglichkeit, BürgermitWirkung einzufordern, wo sie vielleicht bisher noch nicht oder noch nicht im gewünschten Umfang vorgesehen ist. Hierzu können Sie sich an das Bürgerbüro mitWirkung wenden.

Welche Vorhaben erscheinen auf der Vorhabenliste?

Die Vorhabenliste beinhaltet Vorhaben, welche mindestens eines der drei Kriterien erfüllt:

  • Zu dem Vorhaben ist von der Verwaltung ein BürgermitWirkungsverfahren vorgesehen.
  • An dem Vorhaben wird ein starkes Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermutet.
  • Es handelt sich um ein großes Vorhaben mit einem Finanzvolumen von mindestens 1.000.000 €.

Die abgebildeten Vorhaben liegen in der Verantwortung der Stadt Wolfsburg. Daher sind keine Vorhaben aufgeführt, die federführend von den Stadttöchtern bzw. anderen Investoren durchgeführt werden.

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