Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 beschlossen, den vorgelegten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht im Sinne § 3 (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus der unten abgebildeten Planskizze ersichtlich.
Als Maßnahme der städtebaulichen Nachverdichtung / Arrondierung im Sinne § 1a (2) BauGB ist es ein Ziel der Planung, im Osten des Stadtteils Westhagen Teilbereiche der Grünfläche „Parkanlage“ für eine wohnbauliche Nutzung mit vier mehrgeschossigen Wohnungsbaukörpern vorzubereiten.
Die Bauleitplanung berücksichtigt hier die Ergebnisse der Umweltprüfung mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Die (Ergänzungs-)Bebauung wurde daher auf ökologisch geringwertigen Biotoptypen vorgesehen – die wertvollen Biotope innerhalb der Parkanlage werden nicht überplant und sind weiterhin als Grünfläche dargestellt.
Des Weiteren wird das Einkaufszentrum an der Dessauer Straße modernisiert und neuen Anforderungen des Einzelhandels hin zur Großflächigkeit im Sinne § 11 Baunutzungsverordnung unterzogen. Planungsrechtlich ist das Einkaufszentrum daher von einer Wohnbauflächendarstellung in eine Sonderbaufläche zu ändern. Kernthema hierzu war die Frage, ob das zukünftig großflächige Einkaufszentrum
weiterhin der Nahversorgung der Bevölkerung Westhagens dient und keine erheblichen raumbedeutsamen Auswirkungen hat.
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt zur Einsicht
vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022
ganztägig auf der Internetseite der Stadt unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.
Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, im Zimmer B 311 während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Flächennutzungsplan und Planverfahren wird um eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165 gebeten.
Die Planung und Begründung, sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung einsehbar.
Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.
Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.
Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.