Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
- Maßnahme muss im Aufgabenbereich des Ortsrats liegen
- Projekt muss dem konkreten Stadtteil dienen
- Keine privaten Einzelinteressen
- Nutzen für die Allgemeinheit im Ortsteil
- Finanzierung muss aus dem Ortsratsbudget möglich sein
- Keine Konflikte mit:
- bestehenden Planungen
- Haushaltsrecht
- Zuständigkeiten anderer Gremien
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Ortsratsbudget
FAQ
Warum gibt es ein Ortsratsbudget?
Das Ortsratsbudget in der Stadt Wolfsburg wurde eingeführt, um die kommunale Selbstverwaltung auf Stadtteil- und Ortsteilebene zu stärken und Entscheidungen näher an die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung der Stadt sowie das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), insbesondere § 93, der den Ortsräten eigene Zuständigkeiten zuweist.
Die Idee dahinter ist, dass lokale Themen am besten dort entschieden werden können, wo sie entstehen – nämlich direkt in den Stadt- und Ortsteilen. Durch ein eigenes Budget erhalten die Ortsräte die Möglichkeit, eigenverantwortlich und flexibel auf Bedarfe vor Ort zu reagieren, ohne dass jede einzelne Maßnahme durch den gesamten Stadtrat beschlossen werden muss.
Wofür dient das Ortsratsbudget?
Das Ortsratsbudget dient dazu, konkrete Maßnahmen und Projekte im jeweiligen Stadt- und Ortsteil umzusetzen, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Es ist dabei ausdrücklich auf den Zuständigkeitsbereich des Ortsrats beschränkt und darf nur für Aufgaben verwendet werden, die einen klaren lokalen Bezug haben.
Typischerweise werden aus dem Budget beispielsweise kleinere Infrastrukturmaßnahmen (Ausstattung von öffentlichen Grünanlagen, Aufstellen von Bänken, Blumenkästen, Denkmälern) die Aufwertung öffentlicher Räume (die Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Büchereien, Kindergärten, Sportanlagen, Jugendbegegnungsstätten, Dorfgemeinschaftshäusern und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen). Ziel ist es, sichtbare Verbesserungen im direkten Wohnumfeld zu schaffen, das Gemeinschaftsleben zu stärken und auf spezifische Bedürfnisse einzelner Ortsteile eingehen zu können.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren zur Verwendung des Ortsratsbudgets ist in Wolfsburg klar strukturiert, auch wenn es je nach Ortsteil leicht variieren kann. Grundsätzlich können Ideen und Vorschläge sowohl aus dem Ortsrat selbst als auch aus der Bürgerschaft eingebracht werden. Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, ihre Anliegen über Ortsratsmitglieder oder Ortsbürgermeister:innen einzubringen. Auf dieser Grundlage berät der Ortsrat über die einzelnen Maßnahmen und trifft schließlich eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen.