16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus – Gemischte Baufläche Osterfeld Erweiterung

Bekanntmachung

Aufstellung eines Bauleitplans gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Verfahrensdurchführung / Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 25.05.2023 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus „Gemischte Baufläche: Osterfeld-Erweiterung“ im Ortsteil Heiligendorf beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist die Änderung einer ca. 1,9 ha großen landwirtschaftlichen Fläche am westlichen Ortsrand außerhalb von Heiligendorf in eine gemischte Baufläche, um dort den Bau einer Feuerwehrwache vorzubereiten sowie ergänzend Flächen für Gewerbebetriebe und die verkehrliche Erschließung anzubieten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Darlegung über den Stand und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltprüfung liegt zur Einsicht

vom 11.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und

Montag bis Donnerstag     07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                    07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, im Zimmer B 311 während folgender Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag             08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag             08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                                08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Flächennutzungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Während der Darlegungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail oder unter der oben aufgeführten Internetadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.