Erhaltungssatzung Detmerode

STADT WOLFSBURG

 Amtliche Bekanntmachung Erhaltungssatzung Detmerode

 Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 19.02.2020 die Aufstellung der „Erhaltungssatzung Detmerode“ gemäß § 172 BauGB beschlossen.

Die Erhaltungssatzung umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich.

Übergeordnete städtebauliche Zielstellung der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die langfristige Sicherung der städtebaulichen Gestalt, ihrer städtebaulichen Eigenart und bestimmten städtebaulichen Elementen und Freiräumen.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet am

24.08.2023 um 17:30 Uhr

in der Stephanus- Kirche, Am Detmeroder Markt 6, 38444 Wolfsburg

 

eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Satzung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.

Interessierte werden hiermit zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Des Weiteren besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die Erhaltungssatzung zu informieren.

Die Satzung inklusive Anlagen und die Begründung liegen

vom 01.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, im 3. Obergeschoss Rathaus B, Porschestraße 49, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.

Montag bis Donnerstag     07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                  07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Auskunft zu der Erhaltungssatzung wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 314 während der folgenden Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                           08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Der Satzungstext und die Begründung sind auch unter www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und www.wolfsburg.de/bebauungsplaene einsehbar.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.g. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

Mit Abgabe einer Stellungnahme beteiligen Sie sich an der Bauleitplanung der Stadt Wolfsburg gem. § 3 Abs. 1 oder 2 BauGB. Ihre Stellungnahme wird Bestandteil des Verfahrens, über das der Rat der Stadt Wolfsburg beschließen wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung wie der Rat der Stadt Wolfsburg über Ihre Stellungnahme beschlossen hat.







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