STADT WOLFSBURG
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Hellwinkel, 1. Änderung“ im Stadtteil Hellwinkel
Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 28.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hellwinkel, 1. Änderung“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht und Örtlicher Bauvorschrift zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich südlich der Reislinger Straße und östlich der Hellwinkelschule.
Ziel des Verfahrens ist, sowohl die bei der Umsetzung aufgetretenen Problemlagen zu bereinigen, als auch die neuen Entwicklungen zur Stärkung des Quartiers rechtlich zu sichern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung, sowie Umweltbericht, Örtlichen Bauvorschrift und Stellungnahmen liegt zur Einsicht
vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.
Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 304 und 305 während folgender Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.
Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.
Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.
Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.