Bebauungsplan „Hellwinkel, 1. Änderung“ im Stadtteil Hellwinkel

STADT WOLFSBURG

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Hellwinkel, 1. Änderung“ im Stadtteil Hellwinkel

Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 28.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hellwinkel, 1. Änderung“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht und Örtlicher Bauvorschrift zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich südlich der Reislinger Straße und östlich der Hellwinkelschule.

Ziel des Verfahrens ist, sowohl die bei der Umsetzung aufgetretenen Problemlagen zu bereinigen, als auch die neuen Entwicklungen zur Stärkung des Quartiers rechtlich zu sichern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung, sowie Umweltbericht, Örtlichen Bauvorschrift und Stellungnahmen liegt zur Einsicht

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 304 und 305 während folgender Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag          08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag          08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                            08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:

  1. Schutzgut Menschliche Gesundheit und Bevölkerung
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Übernahme von Festsetzungen zum passiven baulichen Schallschutz auf Grundlage von Bonk-Maire-Hoppmann GbR: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Hellwinkel“ der Stadt Wolfsburg, Nr. 12052/I, Garbsen, 23.01.2014
  1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Umweltbericht mit Stand August 2023 zu Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz
  • Nach Auswertung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zur Planänderung ergeben sich für das Schutzgut keine Veränderungen
  • Planungsbüro Drecker/ Biodata GbR Biologische Gutachten: Erfassung von Biotoptypen sowie ausgewählte Tier- und Pflanzengruppen im Bereich der Kleingärten und angrenzender Gehölzbestände in Wolfsburg, Stadtteil Hellwinkel, Braunschweig, Dezember 2012
  • Planungsbüro Drecker/ Biodata GbR Biologische Gutachten: Bauleitplanung Wolfsburg Hellwinkel, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Braunschweig, März 2014
  • Büro Drecker: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan „Hellwinkel“, Stadt Wolfsburg, Juli 2014, aktualisiert März 2015, Hannover, 2015
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.07.2023 zur Umsetzung der CEF- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Ursprungsplan
  1. Schutzgut Fläche
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Flächenverbrauch im Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB ergibt sich weder in der Bau- noch in der Betriebsphase
  1. Schutzgut Boden
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Eingriff in das Schutzgut Boden ergibt sich weder in der Bau- noch in der Betriebsphase
  • Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen sind die Pflichten zur Gefahrenabwehr nach § 4 Abs. 1 BBodSchG, die Vorsorgepflicht nach § 7 BBodSchG sowie zum Schutz des Mutterbodens § 202 BauGB zu beachten
  1. Schutzgut Wasser
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Eingriff in das Schutzgut Wasser ergibt sich weder in der Bau- noch in der Betriebsphase
  1. Schutzgut Klima und Lufthygiene
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Eingriff in das Schutzgut Klima und Lufthygiene ergibt sich weder in der Bau- noch in der Betriebsphase
  1. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Veränderungen für das Schutzgut Erholung bereitet die Planänderung nicht vor
  1. Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
  • Umweltbericht mit Stand August 2023
  • Auswirkungen für das Schutzgut werden insofern weder in der Bau-, noch in der Betriebsphase vorbereitet

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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