Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wolfsburg- Westhagen”

Verfahrensdurchführung – Öffentliche Auslegung
Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme und Beendigung der Städtebauförderung mit Ablauf des Jahres 2022 beabsichtigt die Stadt Wolfsburg, die Sanierungssatzung für Westhagen vom 06.12.2000, bekannt gemacht am 15.02.2001, in der Fassung der ersten Änderung vom 14.06.2006, bekannt gemacht am 28.07.2006, aufzuheben (Sanierungsaufhebungssatzung). Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der zeichnerischen Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

Die Rechtsfolgen der Aufhebung sind
– der Wegfall der Genehmigungspflichten gemäß den §§ 144, 145 des Baugesetzbuchs (BauGB)
– die Löschung der Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern (§ 162 Abs. 3 BauGB)
– der Wegfall der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und
– die Erhebung von Ausgleichsbeträgen (§§ 154 ff. BauGB) durch Bescheid, sofern diese nicht zuvor abgelöst worden sind (§ 154 Abs. 4 BauGB).

Der Entwurf der Sanierungsaufhebungssatzung liegt zur Einsicht

vom 20.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023

auf der Internetseite https://mein.wolfsburg.de/beteiligungen/aufhebung-satzung-sanierungsgebiet-westhagen und
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B/3.Obergeschoss, Porschestraße 49, bereit.

Auskunft zum Entwurf der Aufhebungssatzung wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 313 und 314 während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei Fragen zum Satzungsentwurf wird um vorherige Terminabstimmung unter 05361 28- 2165 gebeten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter der o.a. Internetadresse abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden

Mit Abgabe einer Stellungnahme beteiligen Sie sich an der Bauleitplanung der Stadt Wolfsburg gem. § 3 Abs. 1 oder 2 BauGB. Ihre Stellungnahme wird Bestandteil des Verfahrens, über das der Rat der Stadt Wolfsburg beschließen wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung wie der Rat der Stadt Wolfsburg über Ihre Stellungnahme beschlossen hat.







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