Bebauungspläne „Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost“ und „Gewerbegebiet Warmenau Süd-Ost“ sowie die 14. und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost“ und „Gewerbegebiet Warmenau Süd-Ost“ in den Ortsteilen Warmenau, Brackstedt und Kästorf“ sowie zur 14. und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolfsburg. 

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 09.02.2022 die Aufstellung der oben genannten Bebauungspläne sowie die oben genannten Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen.

Ziel der Verfahren ist es, die vorhandenen Gewerbeflächen zur Standortsicherung auszuweiten. Die Stadt Wolfsburg soll sich auch künftig als attraktiver Wirtschafts- und Gewerbestandort weiterentwickeln. In diesem Zuge sollen die bezeichneten Flächen hinsichtlich potentieller Ansiedlungen geprüft werden. Bei entsprechenden Eignungen soll Planungsrecht geschaffen werden.

Des Weiteren besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Darlegung über den Stand und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung mit einer Projektbeschreibung liegen zur Einsicht

vom 31.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                   07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Ebenso kann eine Auskunft durch die Sachbearbeiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung- und Bauberatung zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes im Geschäftsbereich Stadtplanung nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05361 28-1184/ 28-1727 während folgender Zeiten erteilt werden:

Montag und Dienstag             08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag              08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                                08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne und Flächennutzungsplanänderung gehen aus der unten abgebildeten Planskizzen hervor.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet am

Dienstag, 31.05.2022 um 18:00 Uhr

im neuen Dorfgemeinschaftshaus Warmenau, Strauberg 7, 38448 Wolfsburg

sowie am

Mittwoch, 08.06.2022 um 18:00 Uhr

in der Mehrzweckhalle Kästorf, Im Wiesengrund 21, 38448 Wolfsburg

sowie am

Donnerstag, 09.06.2022 um 18:00 Uhr

im Mehrgenerationenhaus Nordstadt, Hansaplatz 17, 38448 Wolfsburg

eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.

Interessierte werden hiermit zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Aus organisatorischen und kapazitären Gründen wird um eine vorherige Anmeldung zu den Veranstaltungen bis zum 20.05.2022 unter beteiligung.trinity@stadt.wolfsburg.de oder 05361-282942 unter Angabe von Name, Anzahl der Teilnehmer und Datum der Veranstaltung gebeten.

Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung. Bitte bringen Sie diese zur Veranstaltung mit. Wenn die Anmeldungen die Kapazitäten übersteigen, werden weitere Veranstaltungen organisiert.

Ihre in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung für die Organisation von Veranstaltungen zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Sie werden nur zu dem angegebenen Zweck gespeichert, verarbeitet und im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung gelöscht.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen aktuellen Coronabestimmungen des Landes Niedersachsen.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.