Was sind Beteiligungsverfahren der Stadt?
Unter Beteiligungsverfahren sind alle Verfahren gelistet, an denen die Bürger:innen aktuell mitwirken können. Wie soll sich Wolfsburg weiter entwickeln? Was ist wichtig zu beachten und wie kommen geplante Projekte bei den Bürger:innen an? Ob Ideenwettbewerb, kurzes Feedback oder längerfristige Austausch- und Diskursformate: die Meinung der Bürger:innen soll in die Prozesse und Entscheidungen zu den gelisteten Projekten mit einbezogen werden!
Sortieren nach:
Die Suche ergab keine Ergebnisse.
Die Suche ergab {{totalItems}} Ergebnis:
Die Suche ergab {{totalItems}} Ergebnisse:
Hinweis: Die Inhalte, die über den eingebetteten I-Frame angezeigt werden, stammen der Website www.o-sp.de. Wir haben keinen Einfluss auf die visuelle Gestaltung dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen externen Anbieter gelten.
Hinweis: Hinweis: Aktuell haben wir die Vorhabenliste ausgesetzt. Wir bewerten und prüfen die Situation und das weitere Vorgehen.
Was ist die Vorhabenliste der Stadt?
Die Vorhabenliste ist ein Element des „Konzepts BürgermitWirkung Wolfsburg“. Es dient in erster Linie der frühzeitigen Information über städtische Projekte, Verfahren oder Pläne. Frühzeitig bedeutet, sobald die Vorüberlegungen abgeschlossen sind. Spätestens aber, sobald ein Vorhaben in die Beratung der Fachausschüsse oder Ortsräte geht.
Jede Bürger:in hat somit die Möglichkeit, sich über aktuelle Planungen der Stadt Wolfsburg zu informieren und im Rahmen der im Konzept festgelegten Möglichkeiten mitzuWirken. Zudem hat jede:r die Möglichkeit, BürgermitWirkung einzufordern, wo sie vielleicht bisher noch nicht oder noch nicht im gewünschten Umfang vorgesehen ist. Hierzu können Sie sich an das Bürgerbüro mitWirkung wenden.
Welche Vorhaben beinhaltet die Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste führt Vorhaben auf, welche mindestens eines der drei Kriterien erfüllt:
- Zu dem Vorhaben ist von der Verwaltung ein BürgermitWirkungsverfahren vorgesehen.
- An dem Vorhaben wird ein starkes Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermutet.
- Es handelt sich um ein großes Vorhaben mit einem Finanzvolumen von mindestens 1.000.000 €.
Die abgebildeten Vorhaben liegen in der Verantwortung der Stadt Wolfsburg. Daher sind keine Vorhaben aufgeführt, die federführend von den Stadttöchtern bzw. anderen Investoren durchgeführt werden.