Wissen: Verfahren/Antrag Veranstaltungsgenehmigung

Beschreibung

Präsentation aus der Informationsveranstaltung „Verfahren Veranstaltungsgenehmigung“ am 20.02.2023 im Alvar-Aalto-Kulturhaus

Das Genehmigungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen war Inhalt einer Informationsveranstaltung, die die Stabsstelle Ehrenamt und der Geschäftsbereich Bürgerdienste der Stadt in Kooperation mit der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing (WMG) angeboten haben:

Nach der Abflachung der Coronapandemie finden seit geraumer Zeit auch wieder vermehrt öffentliche Veranstaltungen statt. Für Feste und Feiern im öffentlichen Raum gelten aber Regeln bis hin zu Anmelde- und Genehmigungspflichten. Um den Aufwand für Veranstalter*innen zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt in Wolfsburg die Genehmigung „aus einer Hand“.

Bei der Stadt Wolfsburg besteht bei den Bürgerdiensten/Ordnungsamt seit geraumer Zeit eine Koordinierungsstelle, die als zentrale Ansprechpartnerin für Veranstalter*innen dient. Seit Ende 2014 entscheidet dieses städtische Gremium für Veranstaltungen über Antragsabgabe beziehungsweise einzureichende Unterlagen. Mitglieder des Gremiums sind unter anderem das Ordnungsamt, die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Feuerwehr und die Polizei. Einzureichende Unterlagen sind zum Beispiel eine Veranstaltungsbeschreibung, ein Verkehrskonzept sowie ein (erweitertes) Sicherheitskonzept.

Naturgemäß ist es so, dass Veranstalter*innen, die nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich und gelegentlich Veranstaltungen/Feste organisieren, das nötige Wissen hinsichtlich von Verfahrenswegen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht präsent haben.

Inhalte der Veranstaltung waren daher das Vorstellen der Koordinierungsstelle im städtischen Ordnungsdienst, das Aufzeigen der Regelungen und Verfahrenswege des Genehmigungsverfahrens öffentlicher Veranstaltungen sowie die gegebenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Die hier beigefügte Präsentation beinhaltet dies und das Verfahren, dessen wesentlicher Vorteil ist, dass eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung steht und die Antragsunterlagen/Fragebogen bereits die für die Genehmigung relevanten Planungen/Sachverhalte ebenso zentral erheben.

In der Veranstaltung formulierte ergänzende Fragestellungen sind eingearbeitet.

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