Die Stadtverwaltung ist in diesem Fall nicht zuständig. Es handelt sich nicht um öffentliche Fläche. Bitte wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.
Newsletter Bürgerengagement
Du möchtest zum Thema Bürgerengagement nichts mehr verpassen? Unser Newsletter erscheint vierteljährlich und bietet spannende Themen und Termine rund ums Ehrenamt. Melde dich einfach direkt mit deiner E-Mail-Adresse an.