Mängelmeldung

Kategorie:
Verkehrshinweise
Adresse:
Nelkenweg 10
38446 Wolfsburg
Status:
In Bearbeitung
Eingestellt am:
12. Juli 2025
Mapbox Karte

Titel
Bitte um Verkehrszeichen „Halt- und Parkverbot“ in der Straße Nelkenweg
Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in der Straße Nelkenweg in Wolfsburg. Ich möchte Sie bitten, die Möglichkeit der Anbringung von Halt- und Parkverbotsschildern auf einem bestimmten Straßenabschnitt zu prüfen.

Konkret geht es um die Straßenseite gegenüber der Hausnummern Nelkenweg 2, 4 und 6, wo sich ein Parkplatz für Anwohner befindet. Direkt dahinter befinden sich jedoch zwei Zufahrten zu Tiefgaragen der Häuser Nelkenweg 11A sowie Nelkenweg 8 und 10.

Momentan fehlen dort jegliche Halt- oder Parkverbotsschilder. Dadurch kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge entlang der Straße gegenüber von Hausnummer 2–6 geparkt werden. Diese blockieren eine komplette Fahrspur und behindern zum Teil die Einfahrt zu den Tiefgaragen. Außerdem ist die Sicht beim Herausfahren aus der Garage massiv eingeschränkt, was eine Gefahr insbesondere für Fußgänger und Kinder darstellt – gerade weil sich in der Nähe eine Schule und ein Kindergarten befinden.

Hinzu kommt, dass die Straße durch Sicherheitsinseln zusätzlich verengt wird und die beiden Tiefgaragenausfahrten direkt gegenüber liegen. Aus diesem Grund bitte ich dringend darum, ein Halt- und Parkverbot auf der betroffenen Straßenseite zu erlassen – ausgenommen natürlich die gekennzeichneten Parkflächen.

Zur Veranschaulichung habe ich zwei aktuelle Fotos beigefügt.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Chupryn
Nelkenweg 10
38446 Wolfsburg
Mob.Nr.: 015736237234

Stellungnahme der
Stadt Wolfsburg

Der Mangel wird im Rahmen der laufenden Unterhaltung abgearbeitet. Eine genaue Zeitangabe ist hier aufgrund der Vielzahl von Aufträgen allerdings nicht möglich. Der Mangel wird nach Dringlichkeit, Arbeitsumfang und Gefahrenpotential eingestuft und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten bearbeitet. Schäden, die als akute Unfallgefahr eingestuft sind, werden dabei priorisiert abgearbeitet.

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