Illegale Müllablagerung auf Gehweg um Wendehammer und massiver Wildwuchs
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Nach Begutachtung durch unsere Abfallbehörde:
Die Gehwegreinigung obliegt dem angrenzenden Grundstückseigentümer. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, wenden Sie sich bitte mit folgenden Daten an das Ordnungsamt:
- Eigener Name
- Eigene Anschrift
- Anschrift des Verursachsers
- Beschreibung des Zustands
- ggf. Name des Verursachers
- ggf. Bildmaterial
Die Anzeige ist an folgendes Postfach des Ordnungsamtes zu senden: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de
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