Rechtsextreme Graffiti, die Mitmenschen und Kinder denunzieren.
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Da die AfD im Grunde eine Partei ist, die verfassungsrechtlich nicht verboten ist, muss sie wie alle anderen Parteien eine Gleichbehandlung erfahren. Somit ist hier ein zeitnahes Entfernen nicht notwendig. Die Entfernung von Graffiti und sonstigen Malereien werden geschäftsbereichsweit gesammelt und als Großauftrag an eine externe Firma vergeben. Hierunter fällt auch die Entfernung der Schriftzüge auf den Skateanlage. Eine Entfernung durch eigenes Personal verlief nicht erfolgreich, es bedarf einer Spezialbehandlung.
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