Aufgrund der zu breiten Hecken ist ein Gehen auf dem Fußweg nicht mehr möglich, sodass man auf die Straße ausweichen muss.
Stellungnahme der Stadt Wolfsburg
Hier steht die Außenhecke auf privatem Grund. Somit liegt die Zuständigkeit bei dem dortigen Eigentümer und nicht in der Zuständigkeit vom GB Grün.
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