Nach § 15 (2) des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Stadt Wolfsburg verpflichtet, bestimmte Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege auszugleichen. Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen im Bereich des Allerparks müssen auch hier Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.
Naturschutzverbände, Nutzer:innen des Allerparks
Schrittweise Umsetzung bis 2022
Kosten: 2.109.730 €
Davon 65% Förderung: 1.371.324,25 €
Zurzeit ist keine BürgermitWirkung geplant.
Aktuell keine