Zielsetzung des Vorhabens

Nach § 15 (2) des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Stadt Wolfsburg verpflichtet, bestimmte Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege auszugleichen. Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen im Bereich des Allerparks müssen auch hier Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.

Betroffener Personenkreis

Naturschutzverbände, Nutzer:innen des Allerparks

Betroffener Stadt-/Ortsteil
Gesamtstädtisch
Zeitplan

Schrittweise Umsetzung bis 2022

Kosten, soweit bezifferbar

Kosten: 2.109.730 €

Davon 65% Förderung: 1.371.324,25 €

Bürgermitwirkung

Zurzeit ist keine BürgermitWirkung geplant.

Weitere Infos/Ratsvorlage

Aktuell keine

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