Anpassung von Knotenpunkten aufgrund der verkehrlichen Entwicklung durch die
Ansiedlung von Gewerbebetrieben
Bürger:innen
2015: Beginn der Planung
derzeit in der Dringlichkeit zurück gestellt
3.000.000 €
Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes: Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zweistufig gemäß Baugesetzbuch (§ 3 und § 4)
Aktuell keine