Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens der 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und beschlossen, den vorgelegten Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung im Sinne § 3 (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus der unten abgebildeten Planskizze ersichtlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, weil der ansässige ALDI-Markt in der „Alte Schulstraße“ in Wendschott abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt werden soll. Mit der Vergrößerung von 790 auf dann 1.270 m² Verkaufsfläche überschreitet der Einzelhandelsmarkt die Grenze von der Klein- zur Großflächigkeit im Sinne § 11 Baunutzungsverordnung.
Es ist somit erforderlich, den Flächennutzungsplan für dieses Grundstück von der Darstellung einer Wohnbaufläche zu einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ zu ändern.
Kernfrage des Verfahrens war, ob der zukünftige großflächige Einzelhandelsmarkt weiterhin als Nahversorgungsmarkt für die Wendschotter Bevölkerung dient oder ob der Einzelhandelsmarkt als raumbedeutsam im Sinne § 11 (3) Baunutzungsverordnung einzuordnen ist und dann den raumordnerischen Zielen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels unterliegt.
Die Nahversorgungsfunktion konnte nachgewiesen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen bestehender Versorgungsbereiche in Vorsfelde und Rühen sind gutachterlich nicht festgestellt.
Auf eine Umweltprüfung konnte gemäß § 1a (3) letzter Satz Baugesetzbuch verzichtet werden, weil der grundsätzliche Eingriff im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgung Sommerfeld“ ermittelt wurde und zwischenzeitlich kompensiert ist. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Biotoptypenbestimmung wurde im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans „Alte Schulstraße“ von dem Büro „Kalberlah – Bodenbiologie“ aus Braunschweig erarbeitet. Das Baugrundstück des ALDI-Marktes ist eine Teilfläche innerhalb dieses aufzustellenden Bebauungsplans.
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung liegt zur Einsicht
vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022
ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.
Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, im Zimmer B 311 während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Flächennutzungsplan und Planverfahren wird um eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165 gebeten.
Die Planung und Begründung, sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.
Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.
Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.