2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus „Windmühlenberg II“ in Nordsteimke

Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 dem geänderten Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus für die Fläche „Windmühlenberg II“ in Nordsteimke zugestimmt und die Durchführung der erneuten Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch beschlossen.

Es war zu Anfang der Planung vorgesehen, den gesamten Geltungsbereich als Wohnbau-fläche darzustellen, um so die Entwicklung eines Wohngebietes über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten.
Nach durchgeführter Auslegung der Planunterlagen im Oktober bis November 2017 wurde der Geltungsbereich sowohl inhaltlich als auch in seinem Umring wie folgt geändert:

  • Ein wesentlicher Teil der Fläche nördlich der Zuwegung zum Wasserwerk kann aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht der Bebauung zugeführt werden und wird nun als Grünfläche dargestellt. Des Weiteren findet sich hier die seltene Bodenart „Rendzina“. Somit folgt die Stadt Wolfsburg mit der Reduzierung der Planung als Wohnbaufläche im Nordwesten des Planbereiches – nun aufgenommen als Grünfläche – dem Erhaltungsgebot des Schutzgutes „Boden“ und den Geboten des Artenschutzes.
  • Der Geltungsbereich wurde im Nordwesten an die Grundstücksaufteilung entsprechend der Hochbau- und Grün- bzw. Artenschutzplanung angepasst.

Diese Änderungen der Planabgrenzung und insbesondere der Planinhalte bedingen gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch eine erneute Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs für die Planung „Windmühlenberg II“ in Nordsteimke. Die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend aktualisiert.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus für die Fläche „Windmühlenberg II“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegt zur Einsicht

vom 21.03.2022 bis einschließlich 22.04.2022

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                             07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Im  Rathaus B  3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.

Aufgrund der momentanen Lage wird um die vorrangige Nutzung der Internetseite gebeten. Ebenso kann eine Auskunft durch die Sachbearbeiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung- und Bauberatung zu diesem Entwurf des Flächennutzungsplans im Geschäftsbereich Stadtplanung nur eingeschränkt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05361 28 2165 während folgender Zeiten erteilt werden:

Montag und Dienstag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag          08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                          08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Einlass in die Rathäuser nur unter Einhaltung der 3G-Regelungen gewährt werden kann.

 Die Planung und Begründung, sowie Gutachten und wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind auch unter

www.wolfsburg.de/bebauungsplaene

einsehbar.

Es liegen folgende umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen zur Einsicht bereit:

– Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) des Büro Biodata vom 16.11.2017 mit
Biotoptypenkartierung und Aussagen zum Artenschutz

– Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) des Büros für Landschaftsökologie –
Schulze vom 30.04.2021 u.a. mit Aussagen zum Schutzgut Mensch einschließlich
der menschlichen Gesundheit sowie u.a. zur temporären Beeinträchtigungen wäh
rend der Bauphase.

– Kartierung von Brutvögeln unter besonderer Berücksichtigung von Dorngrasmücke,
Goldammer, Bluthänfling, Nachtigall, Star, Stieglitz, des Büro Biodata vom
13.12.2017

– Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) des Büros für Landschaftsökologie -Schulze
vom 30.04.2021 als ökologische und grünstrukturelle Grundlage für die Erstellung des Be
bauungsplanes Windmühlenberg II.

– Stellungnahme des Umweltamts Stadt Wolfsburg (Untere Naturschutzbehörde) mit
Schreiben vom 08.03.2021 u.a. mit Hinweis auf Bioptypenkartierung und mesophi
les Grünland.

– Stellungnahme vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Kreis
gruppe Wolfsburg) vom 04.02.2021 zu Kompensationsmaßnahmen.

– Baugrunderkundung einschließlich Altlastenerkundung des Büro IUP vom
30.05.2016 einschließlich einer Analyse auf Schwermetalle sowie Einhaltung der
Prüfwerte für Wohngebiete gemäß BBodSchV.

– Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Naturschutzverbände
BUND und NABU

– Stellungnahmen der unteren Denkmalschutzbehörde vom 25.02.2021 zum Vorhandensein von Bodendenkmalen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

 

 

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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