23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus – Sonderbaufläche Nahversorgung

BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachung „23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020plus – Sonderbaufläche „Nahversorgung“ im Ortsteil Brackstedt

Verfahrensdurchführung / erneute Veröffentlichung

 

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 26.09.2023 dem Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich zwischen Gerberstraße und Lerchenberg im Südosten Brackstedts.

Ziel des Verfahrens ist die Änderung der dargestellten Wohnbaufläche des Geltungsbereiches in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Nahversorgung“

Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt zur Einsicht vom:

11.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024

auf den Internetseiten der Stadt Wolfsburg www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                  07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 öffentlich aus.

Auskunft zu den Planunterlagen wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, im Zimmer B 311 während der folgenden Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag             08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag             08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                               08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans und/oder zum Verfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 / 28-2165.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter der oben aufgeführten Internetadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Informationen zum Plangebiet liegen zur Einsicht mit aus:

  • Stellungnahmen und Abwägungen zum Bebauungsplan „Heidkamp_Plangebiet A_2. Änd Nahversorger“
  1. BUND, Kreisgruppe Wolfsburg mit Aussagen und Abwägungen:
    zu Solaranlagen auf der Dachfläche, zum Maß der Versiegelung und Maßnahmen zur Kompensation, zum Lärmschutz
  2. Niedersächsisches Landesamt für Wasser-, Küsten und Naturschutz (NLWKN)
    zur Sicherung von Trinkwassermessstellen
  • Begründung zum Bebauungsplan „Heidkamp_Plangebiet A_2. Änd Nahversorger“ mit Umweltbericht. Hierin Aussagen zur Bewertung des Eingriffs in die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild, Mensch – hier Bewertung des Lärms und Maßnahmen zum Lärmschutz, und Maßnahmen zur Kompensation auf dazu geeigneten Flächen.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. §§ 3 und 4a (3) Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.