11. Änderung Flächennutzungsplan „Gemeinbedarfsfläche Suhler Straße“ und Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“ im Stadtteil Westhagen der Stadt Wolfsburg

Amtliche Bekanntmachung 11. Änderung Flächennutzungsplan „Gemeinbedarfsfläche Suhler Straße“ und Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“ im Stadtteil Westhagen der Stadt Wolfsburg

Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seinen Sitzungen am 30.03.2022 und 12.07.2022 den Entwürfen der Bauleitpläne einschließlich Begründungen und Umweltberichten der 11. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Ziel der Verfahren ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der bislang als Baseballplatz genutzten Grünfläche an der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule mit einer Fachschule für Sozialpädagogik und Sozialassistenz sowie einer Kindertagesstätte zu schaffen. Der Bebauungsplan sieht zudem die Neustrukturierung der Freiflächen im Bereich des Schulgeländes sowie die Anpassung der Festsetzungen für die Flächen westlich der Straße Erfurter Ring an die Bestandssituation vor. Die Flächennutzungsplan-Änderung sieht weiterhin die Verschiebung der Grünverbindungslinie nach Norden in Anpassung an die Realität vor. Die Geltungsbereiche der Plangebiete im östlichen Gebiet des Stadtteils Westhagen sind daher unterschiedlich gefasst und aus den unten abgebildeten Übersichtsplänen ersichtlich.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie der Flächennutzungsplan-Änderung liegen zur Einsicht

vom 01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

ganztägig auf den Internetseiten der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/beteiligungen sowie

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                   07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 309 und B 311 während der folgenden Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag        08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag        08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                           08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren wird um eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165 gebeten.

Die Planungen und Begründungen sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/beteiligungen einsehbar.

Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:

  1. Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
  2. a) GeräuscheRechner PartG mbH: (E-Mail-)Schriftverkehr mit der Abteilung Stadtplanung, Wolfsburg 2021 mit Aussagen insbesondere zu schalltechnischen Auswirkungen einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Frankfurter Straße auf das Plangebiet.
  3. b) GeräuscheRechner PartG mbH: Schalltechnisches Gutachten zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ in Wolfsburg-Westhagen, Hildesheim 2020 mit Aussagen insbesondere zu Auswirkungen des Verkehrslärms auf die beabsichtigten Planungen.
  4. c) SHP Ingenieure: Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“, Hannover 2018 mit Aussagen insbesondere zur gegebenen verkehrlichen Situation und einer Prognose zur Verkehrsentwicklung sowie der künftigen Parkraumsituation.
  1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  2. a) BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich für Stadtplanung und Bauberatung der Stadt Wolfsburg: Begründung zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“, Berlin 2022 mit Aussagen insbesondere zur Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch.
  3. b) Biodate GbR: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“ in Wolfsburg-Westhagen, Braunschweig 2019 mit Aussagen insbesondere zu Maßnahmenvorschlägen für den Artenschutz und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Brutvögel, Fledermäuse und Heuschrecken.
  4. c) planGIS GmbH: Biotoptypenkartierung zum Grünordnerischen Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zu Art und Flächenumfang im Plangebiet vorhandener Biotoptypen.
  5. d) planGIS GmbH: Grünordnerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zur Eingriffsbilanzierung nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie Auswirkungen auf vorhandene Biotoptypen, Tierarten (Brutvögel, Fledermäuse, Heuschrecken) und Pflanzenarten (u. a. Rasen, Gehölze, Hecken).
  6. e) Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 Baugesetzbuch der Unteren Naturschutzbehörde vom 20.09.2021 mit Aussagen insbesondere zu den Inhalten des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie des Grünordnerischen Fachbeitrages.
  1. Schutzgut Boden
  2. a) BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich für Stadtplanung und Bauberatung der Stadt Wolfsburg: Begründung zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“, Berlin 2022 mit Aussagen insbesondere zur Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch.
  3. b) bsp ingenieure GmbH: Baugrunduntersuchung und Allgemeine Bebaubarkeit zum Projekt „Neubau Diakonie-Kolleg Westhagen, Wolfsburg, Braunschweig 2021 mit Aussagen insbesondere zum Bodenaufbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und der Schadstoffbelastung des Bodens für den Bereich der Neugestaltung des Vorplatzes (östlich des Neubaus des Diakonie-Kollegs) sowie der nördlich liegenden Flächen.
  4. c) bsp ingenieure GmbH: Baugrunduntersuchung und Baugrundgutachten zum Projekt „Neubau Diakonie-Kolleg Westhagen, Wolfsburg, Braunschweig 2021 mit Aussagen insbesondere zum Bodenaufbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und der Schadstoffbelastung des Bodens für den Bereich des Neubaus des Diakonie-Kollegs sowie der dazugehörigen Verkehrsflächen.
  5. d) planGIS GmbH: Grünordnerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zu Beeinträchtigungen des Bodens sowie (temporären) Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und des Wasserhaushaltes.
  1. Schutzgut Fläche
  2. a) BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich für Stadtplanung und Bauberatung der Stadt Wolfsburg: Begründung zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“, Berlin 2022 mit Aussagen insbesondere zur Flächeninanspruchnahme sowie alternativer Möglichkeiten und zur Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch.
  1. Schutzgut Wasser
  2. a) bsp ingenieure GmbH: Baugrunduntersuchung und Allgemeine Bebaubarkeit zum Projekt „Neubau Diakonie-Kolleg Westhagen, Wolfsburg, Braunschweig 2021 mit Aussagen insbesondere zum Bodenaufbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und der Schadstoffbelastung des Bodens für den Bereich der Neugestaltung des Vorplatzes (östlich des Neubaus des Diakonie-Kollegs) sowie der nördlich liegenden Flächen.
  3. b) bsp ingenieure GmbH: Baugrunduntersuchung und Baugrundgutachten zum Projekt „Neubau Diakonie-Kolleg Westhagen, Wolfsburg, Braunschweig 2021 mit Aussagen insbesondere zum Bodenaufbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und der Schadstoffbelastung des Bodens für den Bereich des Neubaus des Diakonie-Kollegs sowie der dazugehörigen Verkehrsflächen.
  4. c) planGIS GmbH: Grünordnerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zu Beeinträchtigungen und Auswirkungen von Oberflächen- und Grundwasser sowie Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung.
  5. d) Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 Baugesetzbuch des Unterhaltungsverbandes Oberaller vom 15.07.2021 mit Aussagen insbesondere zur Rückhaltung von Niederschlagswasser.
  6. e) Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 Baugesetzbuch der Unteren Wasserbehörde vom 20.09.2021 mit Aussagen insbesondere zu Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.
  7. Schutzgut Klima und Luft
  8. a) planGIS GmbH: Grünordnerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zu Auswirkungen auf potenzielle Flächen mit günstigen lufthygienischer oder klimatischer Wirkung (Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Kaltluftleitbahnen).
  1. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
  2. a) BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich für Stadtplanung und Bauberatung der Stadt Wolfsburg: Begründung zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“, Berlin 2022 mit Aussagen insbesondere zur Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch.
  3. b) planGIS GmbH: Grünordnerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ Stadt Wolfsburg, Hannover 2022 mit Aussagen insbesondere zu potenziellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion oder des Landschaftserlebens.
  1. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  2. a) BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich für Stadtplanung und Bauberatung der Stadt Wolfsburg: Begründung zum Bebauungsplan „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen, 2. Änderung“, Berlin 2022 mit Aussagen insbesondere zum Vorhandensein von Denkmalen oder sonstigen Sachgütern mit besonderem Schutzbedarf.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter den oben genannten Internetadressen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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