Die Stadtverwaltung ist in diesem Fall nicht zuständig. Es handelt sich nicht um öffentliche Fläche. Bitte wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.
Newsletter Bürgerengagement
Sie möchten zum Thema Bürgerengagement nichts mehr verpassen? Unser Newsletter erscheint vierteljährlich und bietet spannende Themen und Termine rund ums Ehrenamt. Melden Sie sich einfach direkt mit Ihrer E-Mail-Adresse an.