Mängelmeldung

Kategorie:
Defekte Ampel
Adresse:
Hofekamp
38442 Wolfsburg
Status:
Behebung nicht notwendig/möglich
Eingestellt am:
6. November 2025
Titel
Ampelschaltung
Beschreibung

Die Ampel schaltet sehr spät.
Die Dauer für die Grünphase für Fußgänger ist verhältnismäßig spät.
Die Rotphase dafür schnell wieder da.
Gerade für ältere Menschen und für die kleinen Schüler ist dies ein Nachteil.
Diese haben oft gerade mal die Hälfte der Straße erreicht.

Eine Anpassung wäre sehr unterstützend

Antwort der
Stadt Wolfsburg
06.11.2025: Vielen Dank für den Hinweis und die Anregung die Schaltung der Fußgänger-Lichtsignalanlage im Hofekamp vor der Verwaltungsstelle zu verbessern.
Leider bietet uns die Gesamtverkehrssituation in dieser Örtlichkeit aktuell keinen Verbesserungsspielraum, was wir Ihnen gerne wie folgt erläutern möchten:

Grundsätzlich ist es so, dass die genannte Fußgänger-Lichtsignalanlage im Bereich der „Grünen Welle“ auf dem Altstadtring liegt und für den Kfz-Verkehr zusammen mit der vorgelagerten Knotenpunkt-Lichtsignalanlage an der Herzogin-Clara-Str. geschaltet wird. Die "Grüne Welle" erfordert für die betroffenen Lichtsignalanlagen die gleichen Umlaufzeiten und einen starren Zeitrahmen, innerhalb derer die Verkehrsströme Grün bekommen. Das heißt den Fußgängern steht eine mögliche Grünzeit nur innerhalb eines klar definierten Zeitbereiches zur Verfügung (bspw. von der 57. bis zur 68. Sekunde bei einer Umlaufzeit von 80 Sekunden). Wenn die Fußgänger-Anforderung über den Taster erst kurz nach diesem Zeitbereich erfolgt (bspw. in der 58. Sekunde), kann die Fußgängergrünzeit in diesem ungünstigen Fall erst im nächsten Umlauf geschaltet werden. Das kann eine relativ lange, maximale Wartezeit von rund 80 Sekunden zur Folge haben. Die mittlere Wartezeit ist jedoch um ein Vielfaches geringer, sie wird sich bei ca. 35 – 40 Sekunden wiederfinden.
Überdies können durch die ÖPNV-Bevorrechtigung eines an der anliegenden Bushaltestelle wartenden Busses unter Umständen längere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer entstehen. Deswegen ist in der Signalsteuerung ein Wartezeitparameter für die Fußgänger hinterlegt, der die Wartezeit auf maximal 90 Sekunden begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit schaltet die Lichtsignalanlage bei vorliegender Fußgänger-Anforderung in jedem Fall in die Phase zur Freigabe der Fußgänger um.

Zur Länge der Fußgänger-Grünzeit sagt der Gesetzgeber, dass die Mindestfreigabezeit für Fußgänger 5 Sekunden betragen muss und dass zusätzlich zu gewährleisten ist, dass rechnerisch während der Grünzeit die Mitte der Fahrbahn der hinteren Furt erreicht werden können muss.
Selbst wenn die Lichtsignalanlage auf Rot umspringt, während man sich noch auf der Fahrbahn, also in der hinteren Furt, befindet, ist man immer noch vor einfahrenden Kfz geschützt. Nach der Fußgängergrünzeit folgt immer noch die sogenannte Zwischenzeit (Schutzzeit). Durch diese Zwischenzeit wird dem Fußgänger, der eine Furt erst mit der letzten Grünsekunde betritt, noch das vollständige Überqueren dieser Furt ermöglicht, bevor ein Kfz seine Freigabezeit erhält.
(Letzte Änderung am Uhr)

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