Mängelmeldung

Kategorie:
Verkehrshinweise
Adresse:
Reislinger Straße 109
38446 Wolfsburg
Status:
Behoben
Eingestellt am:
23. Mai 2025
Mapbox Karte

Titel
Falsche Beschilderung
Beschreibung

Das Verkehrsschild (30 Seniorenheim) kommt erst nach dem Heim und müsste auf der anderen Straßenseite (Richtung Reislingen) angebracht werden. Da fehlt es.

Stellungnahme der
Stadt Wolfsburg
Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung ist innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von u.a. an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen z.B. über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Dies ist bei dem Straßenabschnitt vor dem Seniorenheim Schönes Leben der Fall.
Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO können einzelne Straßenseiten getrennt voneinander betrachtet werden. Aktuell besteht dort für die Bewohner des Heims kein Anlass (z.B. Geschäfte auf der anderen Seite) die Straße an dieser Stelle zu queren. Die einseitige Tempo-30-Reduzierung soll Personen schützen, die sich am Straßenrand nahe der Fahrbahn bewegen und ggfs. aufgrund von Einschränkungen kurz in den Bereich der Fahrbahn geraten. Insoweit wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für den Bereich und die Straßenseite unmittelbar vor dem Seniorenheim angeordnet.
Der Geltungsbereich der streckenbezogenen Tempo-30-Regelung wurde in Folge diverser Anfragen erneut geprüft und wird auf den Bereich 50 m vor- und unmittelbar auf Höhe des Seniorenheims begrenzt. Das Wiederholen der Tempo-30-Beschilderung an der Ortstafel hatte den Hintergrund, dass durch diese Tafel auf Höhe des Seniorenheims die Geschwindigkeit automatisch wieder auf 50 km/h angehoben wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für das Teilstück von der Ortstafel Richtung Stadtmitte bis zur Einmündung Nelkenweg ist nach erneuter Betrachtung allerdings nicht zwingend notwendig und wird entsprechend aufgehoben, sodass künftig nur noch von der Kreuzung Ostpreußenstraße bis zur Ortstafel Tempo 30 gilt.
Bußgelder aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen sind von dieser Änderung nicht betroffen.

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