Die WAS reinigt die Fahrbahnen der im Verzeichnis der Reinigungsverordnung aufgezählten Straßen. Gehwege sind grundsätzlich von den Eigentümern der an den Weg angrenzenden Grundstücke zu reinigen.
Für das Anzeigen von mangelnder oder fehlender Reinigung durch Anlieger wenden Sie sich an das Ordnungsamt mit folgenden Daten:
- Eigener Name
- Eigene Anschrift
- Anschrift des Verursachers
- Beschreibung des Zustands
- ggf. Name des Verursachers
- ggf. Bildmaterial
Die Anzeige ist an folgendes Postfach des Ordnungsamtes zu senden: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de
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