Die Mangelbehebung wird im Rahmen der laufenden Unterhaltung eingeplant. Dabei wird die Mangelbeseitigung entsprechend der Dringlichkeit, des Umfangs und des Gefahrenpotentials priorisiert und der zuständigen Einsatzkolonne in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zugewiesen oder extern vergeben.
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