Ärgern Sie sich über Laub Ihrer Nachbar*innen auf Ihrem Grundstück? Mähen Ihre Nachbar*innen an allen Tagen in der Woche und zu jeder Tageszeit lautstark ihren Rasen? Sind Sie beleidigt, bedroht oder gar verletzt worden?
Bevor Sie sich mit Ihrem Problem an die Gerichte wenden, kann Ihnen eine außergerichtliche Schlichtungsstelle helfen. In einigen Fällen ist diese sogar vorgeschrieben. Im Folgenden finden Sie zu Ihrer Unterstützung eine Liste der ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner Ihrer Gemeinde.
In der Schlichtungsverhandlung wird gemeinsam mit Ihrer*m Kontrahent*in an einer für beide Seiten annehmbaren Lösung gearbeitet. Es wird kein Urteil gesprochen, sodass keiner als Verlierer*in vom Platz gehen muss. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist dagegen nicht immer gewiss!
Außerdem ist ein Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten für ein Schiedsverfahren sind weitaus günstiger.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung im Straf- und Zivilrecht. Insbesondere in Fällen von Beleidigung, Sachbeschädigung, Nachbarstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Bedrohungen und ähnlichem kommen die Schiedspersonen zum Einsatz.
Interessent*innen sollten berücksichtigen, dass mit der Amtsausübung eine gewisse Ortspräsenz und ein gewisser zeitlicher Aufwand verbunden sind, die jedoch nicht präzise bestimmt werden können.
Als Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson sollten Sie Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, bei rechtlichen Streitigkeiten für eine gütliche Streitschlichtung zu sorgen, mitbringen. Die Schiedsfrauen und -männer haben die Aufgabe zwischen den Parteien zu vermitteln und dürfen keinen Zwang zur Einigung ausüben. Das Motto lautet: „Schlichten statt richten“. Sie müssen in dem entsprechenden Schiedsbezirk Ihren ständigen Wohnsitz haben, sollten nicht jünger als 30 Jahre sein und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Freude an der Rechtsanwendung und die Bereitschaft, sich darin fortzubilden.