Sanierung des Handwerkerviertels

Zielsetzung des Vorhabens

Im Rahmen der Aufwertung und baulichen Weiterentwicklung der Innenstadt hat der Rat 2008 die Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts für den Handlungsbereich "Westliche Innenstadt" sowie die vorbereitenden Untersuchungen für das Handwerkerviertel beschlossen. 2009 wurde der Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet gefasst, woraufhin die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau West" für das Förderjahr 2015 bewilligt wurde.
Aufwertung der Poststraße zur attraktiven Quartiersachse als Impulsprojekt in 2017, weitere Projekte sind: Umgestaltung der Nebenanlage Lessingstraße, Umgestaltung des Verbindungsweges zwischen Seiler- und Kleiststraße neben BBS II, Umgestaltung des Robert-Koch-Platzes zur öffentlichen Mitte des Quartiers, Neugestaltung des Schachtwegs Nord als Quartierseingang. Darüber hinaus werden Bebauungspläne aufgestellt als Voraussetzungen für die Schaffung neuer Wohnangebote, Modernisierung und Ergänzung einzelner Handwerkerhäuser.

BetroffenerPersonenkreis

Eigentümer:innen, Anwohner:innen, Gewerbetreibende des Handwerkerviertels

Betroffener Stadt-/Ortsteil
Stadtmitte
Zeitplan

2009 - 2024

Kosten, soweit bezifferbar

Gesamtkosten ca. 9,7 Mio. € einschließlich Sanierungsmanagement

Bürgermitwirkung

Bürger- und Akteursbeteiligung durch Sanierungsmanagement: Vorortpräsenz im Sanierungsbüro im Schachtweg mit mindestens 6 Stunden pro Woche, Information und Einbeziehung der lokalen Akteure, Moderation von Beteiligungsprozessen,
Einrichtung des Sanierungsbeirats Handwerkerviertel: ehrenamtliches Gremium aus Vertreter:innen der Eigentümer:innen, Gewerbetreibenden, Bildungseinrichtungen, Wohnungsunternehmen sowie dem Ortsrat, für zwei Jahre gewählt, tagt in regelmäßigen Abständen (2 - 4 Sitzungen pro Jahr), alle Planungen und Maßnahmen im Sanierungsgebiet werden thematisiert.

Weitere Infos/Ratsvorlage

Vorlagen V 0460/ 2008, V 0818/2009, V 0913/2009, V 0922/2009, V 1243/2010, V 1370/2010, V 0695/2013, K 1010/2016, V 2016/0100, V 2017/0218, V 2017/0221, V 2017/0223

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