Bebauungsplan “An der Gärtnerei II” im Ortsteil Ehmen

STADT WOLFSBURG

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplan „An der Gärtnerei II“ im Ortsteil Ehmen

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 09.02.2022 die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt „An der Gärtnerei II“ und damit weiteren Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern zu schaffen.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet am

Dienstag, 13.02.2024 um 18:15 Uhr

in der Mehrzweckhalle Mörse, Hattorfer Straße 14

eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.

Interessierte werden hiermit zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Des Weiteren besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Darlegung über den Stand und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt zur Einsicht

vom 13.02.2024 bis einschließlich 03.03.2024

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie

Montag bis Donnerstag      07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                    07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in dem Zimmer B 310 während folgender Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag              08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag              08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                                 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes geht aus der unten abgebildeten Planskizze hervor.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.