Bebauungsplan „Westhagen III. Quartier/ Dessauer Straße Süd und Einkaufszentrum“ mit örtlicher Bauvorschrift im Stadtteil Westhagen der Stadt Wolfsburg

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplan  „Dessauer Straße Süd und EKZ“ im Stadtteil Westhagen der Stadt Wolfsburg

Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 25.05.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Dessauer Straße Süd und EKZ“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist, eine Neubebauung der südlichen Dessauer Straße und ihrer Umgebung im Ergebnis des Rückbaus der Wohnanlage Dessauer Straße 14- 34 (2018- 2020) und in den umgebenden Bereichen, vom Mittelblock des Einkaufszentrums bis hin zum ehemaligen „Freizeitpark Westhagen“ zu realisieren. Es werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit insgesamt ca. 350 Wohneinheiten und für eine teilweise Neubebauung des Einkaufszentrums Westhagen geschaffen. Die bebauten Bereiche südlich der Halleschen und östlich der Plauener Straße sind als Bestand in die Bauleitplanung übernommen worden.

Der zweite Teil des Geltungsbereiches beinhaltet eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in Fallersleben, da dort ein Teil der Maßnahmen sinnvoll naturschutzfachlich umgesetzt werden kann.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung liegt zur Einsicht

vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/beteiligungen sowie

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                             07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 314 und B 316 während der folgenden Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag          08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                          08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165.

Die Planung und Begründung, sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/beteiligungen einsehbar.

Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:

  1. Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung:
  • Verkehrsuntersuchung des Büros SHP aus Hannover vom Juli 2021/ Februar 2022 mit Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030 sowie Leistungsfähigkeit äußere Erschließung
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Aussagen zur Bedeutung für die Erholung und zu Schallemissionen
  • Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrs-, Gewerbe, Sport- und Freizeitlärm durch AMT Ingenieursgesellschaft mbH aus Isernhagen vom 01.03.2022
  • Unterschriftenliste von Bürgern zur Erhaltung des Freizeitparks Westhagen aus den Jahren 2018 und 2020
  • Gutachten des Büros GMA vom 22.12.2021 zur Einzelhandelsverträglichkeit des Nahversorgungszentrums und diesbezügliche Stellungnahmen (Regierungsvertretung Braunschweig vom 18.09.2020 und Regionalverband Großraum Braunschweig vom 23.09.2020 und vom 21.01.2022)
  1. Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Eingriffsbilanzierung gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Aussagen zu Biotoptypen und betroffenen Tier- und Pflanzenarten (u.a. Fledermäuse, Brutvögel), Auswirkungen auf Baumstandorte mit seltenen, gesetzlich geschützten Flechtenarten sowie nach § 30 BNatSchG geschützte Magerrasenstandorte
  • Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchung zu Brutvögeln und Fledermäusen im Geltungsbereich durch Herrn Pudwill im Auftrag des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom November 2019
  • Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.09.2020 zu den durchgeführten Bestandskartierungen und zum GOF
  1. Schutzgut Boden und Fläche:
  • Baugrundbeurteilung und Schadstoffuntersuchungen des Ingenieurbüros BGA vom 15.06.2018 und ergänzende Bodenprobenentnahme und chemische Analyse durch das Büro GGU mit Bericht vom 24.09.2020
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Aussagen zur Schutzwürdigkeit des Bodens
  • Unterschriftenliste von Bürgern zur Erhaltung des Freizeitparks Westhagen aus den Jahren 2018 und 2020
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 28.09.2020 zum Thema Bodenverdichtung und Bodenschutz beim Bauen
  • Stellungnahme der Unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde vom 18.09.2020 zum Thema Altlasten (kein Verdacht)
  1. Schutzgut Wasser:
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser sowie zum Heilquellenschutzgebiet „Fallersleben“
  • Baugrundbeurteilung und Schadstoffuntersuchungen des Ingenieurbüros BGA vom 15.06.2018 mit Aussagen zu Grundwasserverhältnissen und Versickerungsbedingungen
  • Stellungnahme mit Hinweisen der unteren Wasserbehörde vom 18.09.2020 zu Grundwasserabsenkungen und Bohrungen
  1. Klima und Lufthygiene:
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Aussagen zu Lokalklima, Durchlüftung und Belastung mit Luftschadstoffen
  1. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) des Büros Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH vom 06.04.2022 mit Aussagen u.a. zum Freizeitpark Westhagen
  • Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung
  • Unterschriftenliste von Bürgern zum Erhalt des Freizeitparks Westhagen aus den Jahren 2018 und 2020

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.