Bebauungsplan „Schreiberwiese“ im Stadtteil Vorsfelde

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplan „Schreiberwiese“ im Stadtteil Vorsfelde

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 03.02.2016 die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes
beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung der „Schreiberwiese“
im Hinblick auf eine Intensivierung kleinteiliger, gewerblicher Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.
Darüber hinaus wird die Entwicklung eines urbanen Quartiers angestrebt, welches einen verträglichen
Übergang zur Wohnbebauung entlang des Flockenwegs ermöglicht. Der Bebauungsplan wird gemäß
den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Des Weiteren besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Darlegung
über den Stand und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt zur Einsicht

vom 12.12.2022 bis einschließlich 27.12.2022

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung- und Bauberatung, Rathaus B, 3.
Obergeschoss, in Zimmer B 309 während folgender Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes geht aus der unten abgebildeten Planskizze hervor.
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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