Verfahrensdurchführung / erneute Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 17.05.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Steimker Berg, 1.
Änderung“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die erneute
öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich südlich der Nordsteimker Straße.
Ziel des Verfahrens ist, Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Nutzungen zu schaffen und
diese in Einklang mit dem typischen und denkmalgeschützten Charakter zu bringen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie
der Gestaltungsfibel liegen zur Einsicht
vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023
ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.
Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 302 und 303 während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165
Die Planung und Begründung, sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung einsehbar.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Informationen und Stellungnahmen:
1. Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stadt Wolfsburg, Stand 01.07.2015 mit Abhandlungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Biotope, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima, Mensch sowie Kultur- und Sachgütern. Hier insbesondere mit Aussagen zu Auswirkung von Verkehrslärm der angrenzenden Hauptstraße
auf die Wohnbevölkerung und der Betrachtung von zusätzlicher Bodenversiegelung
2. Stellungnahme des Bund für Umwelt und Nuturschutz BUND v. 26.06.2012 mit einer Gegenüberstellung der Belange des Klimaschutzes zu Anforderungen aus dem Denkmalschutz – enthalten in der Abwägungstabelle
3. Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten der Stadt Wolfsburg v. 27.06.2012 mit Hinweisen auf den Umgang mit Baumbestand und Wald im Gebiet – enthalten in der Abwägungstabelle
4. Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten – NFA Wolfenbüttel v. 21.06.2012 und vom 09.12.2015 mit Hinweisen auf den Umgang mit Baumbestand und Wald im Gebiet – enthalten in der Abwägungstabelle
5. Stellungnahme des BUND v. 24.11.2015 mit Hinweisen zu Fassadendämmungen und Solaranlagen im Hinblick auf Klimaschutz im Gegensatz zum Denkmalschutz
6. Fachbeitrag Gestaltungsfibel, Winfried Brenn Architekten, Berlin, September 2012 mit Aussagen zur denkmalgerechten Entwicklung der Bausubstanz.
Während der Auslegungsfrist können nur Stellungnahmen zu den folgenden Punkten der Änderung der wiederholten erneuten Auslegung des Entwurfs abgegeben werden:
1. Herausnahme aller Festsetzungen zum Thema Photovoltaik.
2. Allgemeine Erhöhung der maximalen Höhe von Hecken als Einfriedungen an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen
3. Ergänzung eines Balkons – Buchenpfad
4. Verschiebung eines Garagenstellplatzes – Kiefernweg
Die Einschränkung des Inhalts zu erneuten Stellungnahmen ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB möglich, da für den Bebauungsplan bereits zweimal formale Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt wurden. Dabei bestand zu allen wesentlichen Aspekten des Regelungsinhaltes, die Gelegenheit, Anmerkungen und Änderungswünsche in das Verfahren einzubringen. Für den angestrebten Satzungsbeschluss stehen alle diese Einwendungen und die Abwägungsvorschläge zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.
Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.
Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.