Bebauungsplan „Nördlich Stellfelder Straße“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Sandkamp

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Nördlich Stellfelder Straße“ mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung im Ortsteil Sandkamp

 Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung

 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 22.03.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich Stellfelder Straße“ mit der zugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich nördlich der Stellfelder Straße.

Ziel des Verfahrens ist, die Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung durch weitere Wohngebäude im rückwärtigen Bereich zu schaffen und die bestehende Bebauung planungsrechtlich zu sichern. Durch den Bebauungsplan wird weiterhin ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kippenweg II“ (Datum der Rechtskraft 01.08.1990) überplant und außer Kraft gesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung liegt zur Einsicht

vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.wolfsburg.de/bebauungsplaene sowie www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und

Montag bis Donnerstag    07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, im Zimmer B 309 während der folgenden Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag        08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag        08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                           08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28 2165.

Die Planung und Begründung sowie Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung einsehbar.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche des o.g. Bebauungsplanes weniger als 20.000 m² beträgt, wird der Bebauungsplan gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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