Bebauungsplan “Wendeberg II”

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan „Wendeberg II“ im Ortsteil Heiligendorf

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 28.06.2023 die Aufstellung der oben genannten Bauleitpläne beschlossen. Die Plangebiete umfassen die in den unten abgebildeten Übersichtsplänen dargestellten Geltungsbereiche südlich des Steinweges und westlich des Lüdjerforthsbaches.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weiteren Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern und für einen Einzelhandel in Heiligendorf zu schaffen. Die Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Rücknahme der südlichen Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan aus Naturschutzgründen und die Änderung eines Teils der Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche zur Ansiedlung des Einzelhandels.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Zu diesem Zweck findet am

Donnerstag, 20.06.2024 um 18:00 Uhr

im Schützenhaus Heiligendorf, Lütjer Weg 7

eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Interessierte werden hiermit zu dieser Veranstaltung eingeladen. Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Darlegung über den Stand und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Umweltbericht liegen zur Einsicht vom 20.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 ganztägig hier unter dem Text  als Anhang  und im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 zu folgenden Zeiten bereit:

Montag bis Donnerstag: 07:00 – 17:30 Uhr

Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 310 und B 311 während folgender Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag : 08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Während der Darlegungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail oder unter der oben aufgeführten Internetadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden.

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

Mit Abgabe einer Stellungnahme beteiligen Sie sich an der Bauleitplanung der Stadt Wolfsburg gem. § 3 Abs. 1 oder 2 BauGB. Ihre Stellungnahme wird Bestandteil des Verfahrens, über das der Rat der Stadt Wolfsburg beschließen wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung wie der Rat der Stadt Wolfsburg über Ihre Stellungnahme beschlossen hat.







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