Bebauungsplan „Porschestraße – mittlerer Bereich, nördlich Goethestraße“

STADT WOLFSBURG

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich, nördlich Goethestraße“ (Stadtmitte)

Verfahrensdurchführung / Veröffentlichung

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 30.01.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Porschestraße – Mittlerer Bereich, nördlich Goethestraße“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich zwischen Schillerstraße, Goethestraße und Porschestraße.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Neuentwicklung und einer Weiterentwicklung der Bestandsimmobilien zu schaffen, um unter anderem Wohn-, Büro-, Handel- und Gastronomieflächen zu errichten. Die Entwicklung soll an dieser Stelle der Porschestraße zu einer weiteren wesentlichen Attraktivitätssteigerung führen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung, sowie Umweltbericht, Gutachten und fachliche Stellungnahmen liegen zur Einsicht

vom 12.02.2024 bis einschließlich 13.03.2024

ganztägig auf der Internetseite der Stadt www.mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie www.wolfsburg.de/bebauungsplaene und

Montag bis Donnerstag   07:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag                                 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49 bereit.

Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, in den Zimmern B 306 und 307 während folgender Zeiten erteilt:

Montag und Dienstag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:30 Uhr

Mittwoch und Freitag         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                           08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Bei tiefgreifenden Fragen zum Bebauungsplan und Planverfahren empfehlen wir eine vorherige Terminabstimmung unter 05361 28-2165.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail oder unter der oben aufgeführten Internetadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:

  1. Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung:
  • AMT Ingenieurgesellschaft mbH (04.08.2023): Schalltechnisches Gutachten zum Neubau der BRAWO Arkaden in Wolfsburg, mit Aussagen zu Verkehrs- und Gewerbelärm. Hannover
  • (12.08.2023): Verkehrsgutachten, mit Ermittlung und Prognose von Verkehrsstärken, auch für die lärmtechnische Untersuchung. Wesseling
  1. Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
  • Lewetana – Consulting Biologists (16.11.2021): Artenschutzrechtliche Prüfung, mit Aussagen zu prüfungsrelevanten Arten. Rullstorf
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“ vom 19.07.2023, mit Aussagen zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen
  • Stellungnahme des BUND im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“ vom 21.07.2023, mit Aussagen u.a. zu Natur- und Artenschutz, Grünordnung, Landschaftspflege, Verkehr und Klima
  • Stellungnahme des GB Grün der Stadt Wolfsburg im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „“Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße““ vom 13.07.2023, mit Aussagen u.a. zu Anpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung
  1. Schutzgut Fläche:
  • Stellungnahmen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig vom 17.07.2023 zum Thema des aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramms und großflächiger Einzelhandel
  • Stellungnahmen des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig vom 14.06.2023 zum Thema der Raumordnung und des großflächigen Einzelhandels
  1. Schutzgut Boden:
  • GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH (20.05.2022): Baugrunderkundung und Geotechnischer Untersuchungsbericht, mit Aussagen zu Baugrund, Grundwasser und chemischer Analyse. Braunschweig
  • Stellungnahme der Unteren Boden-/Immissionsschutzbehörde vom 19.07.2023 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“
  1. Schutzgut Wasser:
  • Stellungnahme der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“ vom 21.07.2023, mit Aussagen zu entwässerungstechnischen Anlagen.
  • Stellungnahme der Untere Wasserbehörde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“ vom 19.07.2023, mit Aussagen zu Bohrungen und Grundwasserabsenkungen.
  1. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
  • Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung
  1. Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
  • Stellungnahmen der unteren Denkmalschutzbehörde vom 27.06.2023 zum Vorhandensein von Baudenkmalen und Gebäudehöhen

Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflicht genutzt und gespeichert werden.

Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

Schritt 3: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

Schritt 4: Bekanntmachung

Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.